Der Zeitplan der damaligen Ampel-Koalition für das Gebäudeenergiegesetz im Sommer 2023 war nicht zu knapp. Das hat das Verfassungsgericht entschieden. Ein CDU-Abgeordneter hatte geklagt – und war im Eilverfahren erfolgreich.
Quelle: tagesschau.de (Inland)
Stand der Aggregation: 23.07.2026 10:50 Uhr
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