Wer online seine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio kündigt, muss auf einer Seite landen, auf der es nur um die Kündigung geht – und nicht z.B. um Vertragspausen. Das BGH-Urteil lässt sich auch auf andere Online-Abos übertragen. Von A. Lagmöller.
Quelle: tagesschau.de (Inland)
Stand der Aggregation: 16.07.2026 17:30 Uhr
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